Wir über uns / AGBs
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Herzlich willkommen bei ACR Rottenburg
Der CarMedia Markt in Rottenburg
ACR ist mit über 250 Filialen die Nr. 1 unter den Car Audio Spezialisten in Europa. Das Erfolgsrezept ist:
Preisattraktive Produkte mit riesiger Auswahl kombiniert mit kompetenter Kundenberatung und professionellem Einbauservice.
Durch die Einkaufsmacht als Marktführer kann ACR sehr günstig einkaufen und gibt diesen Preisvorteil an die Kunden weiter.
Unser Angebot:
~ C a r - H i F i ... Autoradios, Endstufen, Subwoofer, u.v.m.
~ C a r - N a v i g a t i o n ... Mobile Produkte von TomTom, u.v.m.
~ C a r - M u l t i m e d i a ... DVD Player, u.v.m.
~ E i n b a u - S e r v i c e ... in unserer Fachwerkstatt direkt beim Shop
~ F u n k t i o n s d i a g n o s e ... Wir finden den Fehler!
~ D o o r b o a r d s, K o f f e r r a u m a u s b a u t e n, etc. etc. ...
~ F r e i s p r e c h a n l a g e n ... für perfekte Kommunikation
Unseren Kunden steht während der Einbauzeit ein Leihwagen kostenfrei zur Verfügung.
Car-HiFi-Einbau ist Vertrauenssache. Viele unterschätzen aber, wie wichtig der korrekte Einbau der Anlage ist. ACR bekommt jedes Jahr die Innereien von über 100.000 Kundenautos zu Gesicht. So konnte ein Erfahrungsschatz gesammelt werden, der in der Branche seinesgleichen sucht.
Lass Dich durch unser Fachpersonal beraten. Wir freuen uns auf Deinen Besuch.
Wir führen Produkte folgender Hersteller im Programm:
ALPINE - EYEBRID - JVC - SONY - SPECTRON - BECKER - BLAUPUNKT - PIONEER - RADICAL AUDIO - ZEALUM - RODEK - AXTON - BASSWORK - KENWOOD - PANASONIC - VDO DAYTON - ZAPCO - CLARION - ZENEC
Euer ACR-TEAM
Bedingungen für die Ausführung von Car-Media Einbauarbeiten an Kraftfahrzeugen
(Liegen zur Einsicht in den Verkaufsräumen aus)
I. Produkte (Car-Media-Anlagen), die von ACR Rottenburg in Fahrzeuge eingebaut werden:
- Car - HiFi (Autoradios, Verstärker/Endstufen, Subwoofer, ...)
- Car - Multimedia ( DVD Player, Deckenmonitore, 2DIN Monoceiver, ...)
- Navigatons- und Freisprechanlagen
- Individuelle Anfertigung von Doorboards, Kofferraumausbauten u.ä.
- im Weiteren als "Car-Media-Anlagen" bezeichnet -
II. Einbau
Der Einbau eines von uns erworbenen Standard-Autoradios in unserer Werkstatt kostet generell 23,80 € (Inkl. MwSt.) und dauert in der Regel max. 30 Min.
Vor einem komplexen Autoradio-Einbau oder einem System-Einbau einer Car-Media-Anlage erstellen wir grundsätzlich ein verbindliches Kostenangebot auf Grundlage unseres Stundensatzes in Höhe von z.Z.
59,50 € (Inkl. MwSt.)
III. Leihwagen
Unsere Kunden können während der Einbau-Zeit unseren smart Leihwagen kostenfrei benutzen.
VI. Auftragserteilung
Mit Übergabe des Kunden-Fahrzeugs an einen ACR-Rottenburg Mitarbeiter ist der Einbauauftrag durch den Auftraggeber erteilt und die Auftragsbedingungen der ACR-Rottenburg durch den Auftraggeber akzeptiert.
IV. Haftung
ACR Rottenburg übernimmt keinerlei Haftung für während der Einbauzeit auftretende Schäden an dem Fahrzeug, ausser diese wurden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von einem ACR-Rottenburg Mitarbeiter verursacht.
Grundsätzlich sollte ein Kunde bei Einbau-Mängeln zuerst ACR Rottenburg die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
ACR Rottenburg übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Folgeschäden eines fehlerhaften Einbaus.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln an der eingebauten Car-Media-Anlage verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Car-Media-Anlage.
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
Erleidet das Fahrzeug einen Schaden während der Obhut bei ACR-Rottenburg durch höhere Gewalt oder anderen Personen als den ACR-Mitarbeitern, haftet ACR-Rottenburg nicht.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren
(einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und
Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen,
die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind,
ist ausgeschlossen.
V. Fertigstellung
Der Rechnungsbetrag für Haupt- und Nebenleistungen
sind spätestens bei Abnahme des Fahrzeugs / der Car-Media-Anlage
zur Zahlung in bar (Alternativ EC-Kartenzahlung oder eine Finanzierung über unsere Cash-Card) fällig. Es kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
VI. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus
dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund
des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen
zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen
aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen
und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht
nur, soweit diese unbestritten sind oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand
dem Auftraggeber gehört.
VII. Mängelbeseitigung
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber
schriftlich bei ACR-Rottenburg geltend zu machen.
ACR-Rottenburg beseitigt den Mangel soweit selbst, als
der Mangel von ACR-Rottenburg zu vertreten ist. Sollte der Mangel nach drei Versuchen nicht beseitigt sein, kann ACR Rottenburg den Einbau ohne Kosten für den Kunden rückgängig machen und so weit wie möglich den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wieder herstellen.
Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller
wird ACR Rottenburg die Garantieleistungen des Herstellers (für Produkte
die bei ACR Rottenburg erworben wurden) abwickeln.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Produkte nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das
Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren
Bezahlung vor.
IX. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)
1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber
oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer
die für den Auftragnehmer zuständige
Schiedsstelle der HWK Reutlingen
Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung
für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich
nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den
Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen,
wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber
kostenlos.
X. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 1.1.2010 / ACR-Rottenburg
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